Im Verlauf der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wurde im Plenum eine wichtige Änderung des DWD-Gesetzes beschlossen. Mit der verabschiedeten Änderung wurden die gesetzlichen Weichen für die Einrichtung eines Naturgefahrenportals gestellt. Im Rahmen der Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe aus dem Jahr 2021 hatten die Bundesländer den Deutschen Wetterdienst im zuständigen Bund-Länder-Beirat des DWD beauftragt, ein entsprechendes Portal einzurichten und zu betreiben.
Zielsetzung des neuen Naturgefahrenportals ist es, die Menschen in Zukunft klar verständlich und ortsspezifisch vor Unwettern zu warnen. Konkret geplant ist, dass die zuständigen Behörden ihre Frühwarnungen sowie Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren möglichst über automatisierte Schnittstellen in das neue Portal einpflegen. Bestehende Warnsysteme für Akutwarnungen wie das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betriebene Modulare Warnsystem bleiben hiervon unberührt
Als zuständiger Berichterstatter und Wahlkreisabgeordneter war ich erst wenige Tage vor Weihnachten am Hauptsitz des Wetterdienstes in Offenbach zu Gast, um mich mit der Leitungsebene der Obersten Bundesbehörde um die neue Präsidentin Frau Prof. Sarah Jones zum geplanten Naturgefahrenportal auszutauschen. Schon damals hatte ich signalisiert, dass ich die parlamentarischen Beratungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nach Kräften unterstützen werde.