Erst auf großen Druck von CDU und CSU hat sich der Bundeskanzler in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 dazu bereit erklärt, die Rechtsgrundlage für die bundesweite Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber zu schaffen. Mit den Regierungschefs der Länder bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter einzuschränken. So sollen Anreize zur irregulären Migration nach Deutschland reduziert, der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimiert und die Möglichkeiten des Geldtransfers in die Heimatländer verhindert werden.
Um dies umzusetzen, sollen bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Den hierfür notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im Asylbewerberleistungsgesetz wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen. Bisher liegt allerdings kein geeinter Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor, da die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen der eigenen Bundesregierung die Zustimmung verweigert. Diese neueste Episode im endlosen Streit der Bundesregierung sagt viel über die mangelnde Autorität des Bundeskanzlers in seiner eigenen Koalition aus.
Die Tatenlosigkeit der Regierung im Bereich der Migrationspolitik ist nicht länger hinzunehmen. Dem Wunsch der Bundesländer folgend, haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Woche einen eigenen Gesetzentwurf für eine rechtssichere Grundlage für die Einführung von Bezahlkarten vorgelegt. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen.