Bundesverfassungsgericht weist Wahlrechtsreform zurück

Es wird zur traurigen Gewohnheit für die Ampel-Koalition! Nach dem zweiten Nachtragshaushalt von 2021 hat das Bundesverfassungsgericht Ende Juli mit der Wahlrechtsreform ein weiteres umstrittenes Gesetz der Bundesregierung als nicht verfassungskonform zurückgewiesen. Das Urteil beanstandet den Wegfall der Grundmandatsklausel, laut der eine Partei auch unterhalb der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen kann. Gut, dass wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion hier gemeinsam eine Klage eingereicht haben und die Bundesregierung jetzt nacharbeiten muss.
Bedauerlich ist hingegen, dass die von der Ampel gewählte Methode zur Begrenzung der Abgeordneten-Zahl bestätigt wurde. Es ist den Wählerinnen und Wählern nicht erklärbar, dass die in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten zukünftig kein Mandat erhalten könnten, während der Bewerber einer anderen Partei mit nur 3 oder 4 Prozent der Erststimmen dank seiner guten Platzierung auf der Landesliste in das Parlament einzieht. Wir halten daher auch weiterhin an unserem politischen Ziel fest, das Wahlkreismandat in der nächsten Wahlperiode in seiner Bedeutung wieder zu stärken.